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Entsorgung / Umwelt

Unsere Informations- und Rücknahmepflichten nach dem Elektrogesetz (ElektroG2)

 

Nach den Regelungen des ElektroG2 sind Verbraucher zur ordnungsgemäßen Entsorgung gebrauchter Elektroaltgeräte gesetzlich verpflichtet. Die betroffenen Geräte sind, wie auch Batterien und Akkus, durch das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.

Diese durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht in den Hausmüll gehören.

Um die ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung der Altgeräte zu gewährleisten, können Sie als Verbraucher diese Geräte kostenfrei bei einem Recyclinghof abgeben.

Bitte beachten Sie, dass Altbatterien und Altakkumulatoren (Altakkus), die nicht fest mit dem Gerät verbunden sind, vor der Entsorgung entfernt und separat und ordnungsgemäß entsorgt werden müssen.

Achten Sie auch bitte darauf, vor der Entsorgung von Altgeräten, das eventuell vorhandene personenbezogene Daten entfernt bzw. gelöscht werden.

Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:

  

  1. „Cd"  steht für Cadmium.
  2. „Hg" steht für Quecksilber.
  3. „Pb" steht für Blei.

Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen.

Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de/abfallwirtschaft).

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